Sonntag, 20. Januar 2013

BEHINDERTENRECHTE in GESETZ und GESELLSCHAFT VERANKERN !

http://www.aktion-mensch.de/inklusion/blog/eintrag.php?id=407&action=sortAsc&comment=y#comment

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13778

GESAMTE   REPUBLIK   ÖSTERREICH   SÄUMIG   BEZÜGLICH    UMSETZUNG  der  BRK  !!

                 Vor wenigen Tagen ist im  www.bizeps.or.at  oben verlinkter Bericht erschienen mit Bezugnahme auf den ebenfalls oben verlinkten Artikel im www.aktion-mensch.de  mit sehr wichtigen Feststellungen  betreffend die aktuelle Situation in Deutschland. Das erfordert nun etliche Ergänzungen & Klarstellungen  zur speziellen Situation hier in der  RES  PUBLICA  AUSTRIACA.

                 Die BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO ist für das gesamte Staatsgebiet bereits im Jahre 2008 in Kraft getreten, wie wir auf allen diesbezüglichen Dokumenten im vorbildlichen www.ris.bka.gv.at  lesen können :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40102312&ResultFunctionToken=6fe269ba-3d9d-4507-97ac-c3ad8423ecf3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Behinderungen&Gesetzesnummer=&VonArtikel=19&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.01.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

              Dieser  zentrale Artikel 19 der BRK  betrifft also die nun überall  lautstark bemühte  " I N K L U S I O N " , die unumschränkte Einbeziehung  behinderter Mitmenschen in das  ganz normale und alltägliche Leben in allen Bereichen. Und genauso wie im benachbarten Deutschland  kümmern sich auch hier in Österreich nach wie vor die allermeisten sogenannten  "Rechts - Anwälte"  und auch die allermeisten  sogenannten  " Rechts - Pfleger "  und auch  "Richter"  überhaupt nicht  um die wirkungsvolle Umsetzung  &  Durchsetzung der dort verankerten Grundsätze . Mir ist nach wie vor keine einzige Gerichtsentscheidung bekannt geworden, die sich ausdrücklich auf das im Art.19  BRK verankerte Grundrecht auf volle Inklusion gestützt hätte.

               Im Oktober des laufenden Jahres 2013  jährt sich also bereits zum 5. Male der Jahrestag  des Inkrafttretens dieser BRK  und nach wie vor gibt es enormen konkreten Umsetzungsbedarf in einfachgesetzliches Bundes - und Landesrecht !!  Insbesondere extrem säumig ist das Bundesland  SALZBURG,  das bislang  keinen einzigen Schritt in diese Richtung gesetzt hat !!!  Es wird zwar seit nunmehr vollen 3 Jahren ein völlig neues und absolut konventionskonformes  Landesgesetz über die Behinderten - Hilfe angekündigt und versprochen,  aber mittlerweile hört man schon monatelang überhaupt nichts mehr über den Stand der aktuellen legistischen Bemühungen. Im krassen Gegensatz zu den anderen Bundesländern  gibt es hier in Salzburg  auch nach wie vor keine niederschwelligen Anlaufstellen, Ombudsschaften oder Beschwerdestellen  für Anliegen betroffener  Behinderter und ihrer Angehöriger.  Sogar die vor 2 Jahren  im § 27 a des Salzburger Pflegegesetzes neu verankerte  "Pflege - Anwaltschaft"  ist ausdrücklich nicht zuständig für die "Behinderten - Pflege"  in den Heimen und durch die mobilen Dienste.

http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010

               Was im benachbarten  Oberösterreich  längst installiert ist und in den meisten anderen Bundesländern in verschiedenen Ausprägungen ebenfalls längst in Aktion gesetzt worden ist, das wird hier in Salzburg nach wie vor verhindert bzw. auf die lange Bank geschoben . Es gibt hier weder eine Behinderten - Anwaltschaft  wie in  Kärnten und Steiermark, noch eine Heimanwaltschaft wie in Tirol. Es gibt keinerlei Möglichkeit , bei einer unabhängigen Stelle Beschwerde zu führen  über die vielfach rechtswidrigen Praktiken in den Behinderten - Heimen.  Nach wie vor beherrschen  alteingeführte Seilschaften dieses Geschäftsfeld  in monopolistischer Weise und verhindern jedweden Fortschritt in eine wirklich inklusive Gesellschaft. Dazu möchte ich etliche  wegweisende Beiträge des deutschen Psychiaters Klaus  D Ö R N E R  in Erinnerung rufen,  der sich als konsequenter  " ENTHEIMUNGSEXPERTE "  einen  Namen gemacht hat.

http://bidok.uibk.ac.at/library/q?author=1;author_id=194

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html




                  

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