http://www.aktion-mensch.de/inklusion/blog/eintrag.php?id=407&action=sortAsc&comment=y#comment
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13778
GESAMTE REPUBLIK ÖSTERREICH SÄUMIG BEZÜGLICH UMSETZUNG der BRK !!
Vor wenigen Tagen ist im www.bizeps.or.at oben verlinkter Bericht erschienen mit Bezugnahme auf den ebenfalls oben verlinkten Artikel im www.aktion-mensch.de mit sehr wichtigen Feststellungen betreffend die aktuelle Situation in Deutschland. Das erfordert nun etliche Ergänzungen & Klarstellungen zur speziellen Situation hier in der RES PUBLICA AUSTRIACA.
Die BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO ist für das gesamte Staatsgebiet bereits im Jahre 2008 in Kraft getreten, wie wir auf allen diesbezüglichen Dokumenten im vorbildlichen www.ris.bka.gv.at lesen können :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40102312&ResultFunctionToken=6fe269ba-3d9d-4507-97ac-c3ad8423ecf3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Behinderungen&Gesetzesnummer=&VonArtikel=19&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.01.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Dieser zentrale Artikel 19 der BRK betrifft also die nun überall lautstark bemühte " I N K L U S I O N " , die unumschränkte Einbeziehung behinderter Mitmenschen in das ganz normale und alltägliche Leben in allen Bereichen. Und genauso wie im benachbarten Deutschland kümmern sich auch hier in Österreich nach wie vor die allermeisten sogenannten "Rechts - Anwälte" und auch die allermeisten sogenannten " Rechts - Pfleger " und auch "Richter" überhaupt nicht um die wirkungsvolle Umsetzung & Durchsetzung der dort verankerten Grundsätze . Mir ist nach wie vor keine einzige Gerichtsentscheidung bekannt geworden, die sich ausdrücklich auf das im Art.19 BRK verankerte Grundrecht auf volle Inklusion gestützt hätte.
Im Oktober des laufenden Jahres 2013 jährt sich also bereits zum 5. Male der Jahrestag des Inkrafttretens dieser BRK und nach wie vor gibt es enormen konkreten Umsetzungsbedarf in einfachgesetzliches Bundes - und Landesrecht !! Insbesondere extrem säumig ist das Bundesland SALZBURG, das bislang keinen einzigen Schritt in diese Richtung gesetzt hat !!! Es wird zwar seit nunmehr vollen 3 Jahren ein völlig neues und absolut konventionskonformes Landesgesetz über die Behinderten - Hilfe angekündigt und versprochen, aber mittlerweile hört man schon monatelang überhaupt nichts mehr über den Stand der aktuellen legistischen Bemühungen. Im krassen Gegensatz zu den anderen Bundesländern gibt es hier in Salzburg auch nach wie vor keine niederschwelligen Anlaufstellen, Ombudsschaften oder Beschwerdestellen für Anliegen betroffener Behinderter und ihrer Angehöriger. Sogar die vor 2 Jahren im § 27 a des Salzburger Pflegegesetzes neu verankerte "Pflege - Anwaltschaft" ist ausdrücklich nicht zuständig für die "Behinderten - Pflege" in den Heimen und durch die mobilen Dienste.
http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010
Was im benachbarten Oberösterreich längst installiert ist und in den meisten anderen Bundesländern in verschiedenen Ausprägungen ebenfalls längst in Aktion gesetzt worden ist, das wird hier in Salzburg nach wie vor verhindert bzw. auf die lange Bank geschoben . Es gibt hier weder eine Behinderten - Anwaltschaft wie in Kärnten und Steiermark, noch eine Heimanwaltschaft wie in Tirol. Es gibt keinerlei Möglichkeit , bei einer unabhängigen Stelle Beschwerde zu führen über die vielfach rechtswidrigen Praktiken in den Behinderten - Heimen. Nach wie vor beherrschen alteingeführte Seilschaften dieses Geschäftsfeld in monopolistischer Weise und verhindern jedweden Fortschritt in eine wirklich inklusive Gesellschaft. Dazu möchte ich etliche wegweisende Beiträge des deutschen Psychiaters Klaus D Ö R N E R in Erinnerung rufen, der sich als konsequenter " ENTHEIMUNGSEXPERTE " einen Namen gemacht hat.
http://bidok.uibk.ac.at/library/q?author=1;author_id=194
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13778
GESAMTE REPUBLIK ÖSTERREICH SÄUMIG BEZÜGLICH UMSETZUNG der BRK !!
Vor wenigen Tagen ist im www.bizeps.or.at oben verlinkter Bericht erschienen mit Bezugnahme auf den ebenfalls oben verlinkten Artikel im www.aktion-mensch.de mit sehr wichtigen Feststellungen betreffend die aktuelle Situation in Deutschland. Das erfordert nun etliche Ergänzungen & Klarstellungen zur speziellen Situation hier in der RES PUBLICA AUSTRIACA.
Die BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO ist für das gesamte Staatsgebiet bereits im Jahre 2008 in Kraft getreten, wie wir auf allen diesbezüglichen Dokumenten im vorbildlichen www.ris.bka.gv.at lesen können :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40102312&ResultFunctionToken=6fe269ba-3d9d-4507-97ac-c3ad8423ecf3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Behinderungen&Gesetzesnummer=&VonArtikel=19&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.01.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Dieser zentrale Artikel 19 der BRK betrifft also die nun überall lautstark bemühte " I N K L U S I O N " , die unumschränkte Einbeziehung behinderter Mitmenschen in das ganz normale und alltägliche Leben in allen Bereichen. Und genauso wie im benachbarten Deutschland kümmern sich auch hier in Österreich nach wie vor die allermeisten sogenannten "Rechts - Anwälte" und auch die allermeisten sogenannten " Rechts - Pfleger " und auch "Richter" überhaupt nicht um die wirkungsvolle Umsetzung & Durchsetzung der dort verankerten Grundsätze . Mir ist nach wie vor keine einzige Gerichtsentscheidung bekannt geworden, die sich ausdrücklich auf das im Art.19 BRK verankerte Grundrecht auf volle Inklusion gestützt hätte.
Im Oktober des laufenden Jahres 2013 jährt sich also bereits zum 5. Male der Jahrestag des Inkrafttretens dieser BRK und nach wie vor gibt es enormen konkreten Umsetzungsbedarf in einfachgesetzliches Bundes - und Landesrecht !! Insbesondere extrem säumig ist das Bundesland SALZBURG, das bislang keinen einzigen Schritt in diese Richtung gesetzt hat !!! Es wird zwar seit nunmehr vollen 3 Jahren ein völlig neues und absolut konventionskonformes Landesgesetz über die Behinderten - Hilfe angekündigt und versprochen, aber mittlerweile hört man schon monatelang überhaupt nichts mehr über den Stand der aktuellen legistischen Bemühungen. Im krassen Gegensatz zu den anderen Bundesländern gibt es hier in Salzburg auch nach wie vor keine niederschwelligen Anlaufstellen, Ombudsschaften oder Beschwerdestellen für Anliegen betroffener Behinderter und ihrer Angehöriger. Sogar die vor 2 Jahren im § 27 a des Salzburger Pflegegesetzes neu verankerte "Pflege - Anwaltschaft" ist ausdrücklich nicht zuständig für die "Behinderten - Pflege" in den Heimen und durch die mobilen Dienste.
http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010
Was im benachbarten Oberösterreich längst installiert ist und in den meisten anderen Bundesländern in verschiedenen Ausprägungen ebenfalls längst in Aktion gesetzt worden ist, das wird hier in Salzburg nach wie vor verhindert bzw. auf die lange Bank geschoben . Es gibt hier weder eine Behinderten - Anwaltschaft wie in Kärnten und Steiermark, noch eine Heimanwaltschaft wie in Tirol. Es gibt keinerlei Möglichkeit , bei einer unabhängigen Stelle Beschwerde zu führen über die vielfach rechtswidrigen Praktiken in den Behinderten - Heimen. Nach wie vor beherrschen alteingeführte Seilschaften dieses Geschäftsfeld in monopolistischer Weise und verhindern jedweden Fortschritt in eine wirklich inklusive Gesellschaft. Dazu möchte ich etliche wegweisende Beiträge des deutschen Psychiaters Klaus D Ö R N E R in Erinnerung rufen, der sich als konsequenter " ENTHEIMUNGSEXPERTE " einen Namen gemacht hat.
http://bidok.uibk.ac.at/library/q?author=1;author_id=194
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
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