Samstag, 23. Februar 2013

REKURS gemäß § 140/3 AußStrG : MAULKORB WIRD ZURÜCKGESCHICKT !

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/faschingbrief-aus-dem-bezirksgericht.html


                                       R E K U R S

gemäß  § 140/3  Außerstreitgesetz



                 An das Bezirksgericht Salzburg  zur  GZ.  2 P 236/04 p - 532  vom  12.2.2013

Sachwalterschaftssache  meines Sohnes  Wolfgang  SCHWARZ, geb.  . 4.1971

               Vorneweg  muß ich in aller Deutlichkeit  erneut monieren, daß in diesem Sachwalter - Umbestellungsverfahren nach § 278 ABGB  mein Sohn Wolfgang  selbst der Antragsteller ist  mit voller Parteistellung  und nicht ich , wie fälschlich behauptet im angefochtenen Beschluß ! Es wird leider immer wieder versucht, und dies sogar vorrangig von Richtern ( !), diese für das gesamte Verfahren essentielle Grundwahrheit zu leugnen, zu verdrehen, zu unterdrücken etc. Es kann nicht den geringsten Zweifel geben darüber, daß mein  42 - jähriger Sohn Wolfgang  die unverzügliche Absetzung  der notorisch rechtsbrechenden   ( vor allem bezüglich Heimvertragsgesetz  und Heimaufenthaltsgesetz !) "Rechtsanwältin"  Dr. Ingeborg HALLER  als Sachwalterin und   meine offizielle Wiedereinsetzung in diese für ihn so derart wichtige  Rechtsposition wünscht  (oder sonst jemand anderen aus der eigenen Familie wie schon aktenkundig)

                Ständig wird versucht,  meinen besonders pflegebefohlenen Sohn  selbst mundtot zu machen, ihm alle persönlichen Verfahrensrechte zu verweigern, obwohl die Art.12 und 13 der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO  genau das Gegenteil zwingend vorschreiben.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102306/NOR40102306.pdf


http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgangs-personliche-rechte-gegenuber.html


Wolfgang hat das unabdingbare Recht, jederzeit  die familiäre Unterstützung   zu geniessen  zur Inanspruchnahme seiner gerichtlichen Verfahrensrechte in allen nun anhängigen 4 Verfahren .
Gemäß  Artikel 19 dieser BRK  hat mein Sohn Wolfgang insgesamt   Anspruch auf vollständige  INKLUSION   in die  "normale"  Gesellschaft  und Gemeinschaft,  insbesondere das Recht auf völlig freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

In schwerster Verletzung dieser international verbindlichen Grundsätze wird mein Sohn nach einer überaus  heimtückischen & hinterhältigen Entführung   (Freiheitsberaubung  nach § 99 StGB !)durch den Heimträger selbst am 17.10.2003  in einer durchaus  "sklavereiähnlichen Situation  ( § 104 StGB !)  angehalten  in der bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in A - 5020 Salzburg - Itzling.  Tagtäglich ist er massiver Nötigung ausgesetzt ( § 105 StGB !)  durch den Heimträger, die aufgezwungenen  "Maßnahmen & Programme"  mitzumachen, ansonsten Strafe droht in verschiedenster Form  und Entzug diverser Vergünstigungen. Somit erweist  sich  tatsächlich dieser Heimträger,  die  angebliche  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"   als   KRIMINELLE   ORGANISATION  ( §  278 a  StGB !) der gefährlichsten Art, obwohl sie sich perfekt zu tarnen versucht als  die größte  und bedeutendste Wohlfahrtseinrichtung der vollstationären Behindertenhilfe !
Wir werden ihr nun die Maske vollends vom Gesicht reißen und alle  Welt wird sehen, was dahintersteckt !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf

                Wir haben diesen kriminellen Sachverhalt  schon  mehrfach auch kriminalpolizeilich angezeigt, leider völlig vergeblich. Wir haben auch die Volksanwaltschaft  mehrfach mit massiver Beschwerde eingeschaltet, zuletzt  gemäß dem OPCAT - Durchführungsgesetz, BGBl.I /Nr.1/ 2012 : bislang ohne den geringsten Erfolg ! Alle lassen sich täuschen durch die im gesamten Lande in perfekter Strategie aufgestellten potemkinschen Fassaden  der "Lebenshilfe" . Es werden nämlich im gesamten Bundesgebiet  abertausende  geistig behinderte Mitmenschen im Zustand der totalen Entrechtung  und Enteignung  -  natürlich  ohne  Heimvertrag  -  in  "Lebens - Hilfe - Ställen"  und ähnlichen  "Gewahrsamseinrichtungen "  nach der Diktion von Art. 4 OPCAT  wie die Tiere  "gehalten".  Dies ist seit Jahrzehnten  allgemein bekannt  und doch wird nach wie vor kein einziger Finger gerührt zur Beseitigung dieses Systems der Separation,  Segregation, Diskriminierung  und Stigmatisierung,  wie dies in Schweden längst vollzogen worden ist. Dort ist es schon seit über 10 Jahren unter Androhung drakonischer Gerichtsstrafe striktest verboten, derartige Heime zu  eröffnen und zu betreiben

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html

            Und jetzt will mich das  Bezirksgericht Salzburg  bezüglich dieser hochkriminellen Miß - Stände   MUNDTOT  MACHEN  und mir als  MATER  DOLOROSA  einen   MAULKORB  UMHÄNGEN.   Ganz  im Gegenteil  werde ich den  gesamten Leidensweg meines Sohnes  sowohl im Internet als auch in Buchform  in der notwendigen Ausführlichkeit & Klarheit  veröffentlichen.  Dies dient seinem vielbemühten   W O H L E    sicherlich weit mehr als die bis an sein Lebensende fortgesetzte Sklavenhalterei   im  "Lebens - Hilfe - Stall"  samt familienfremder   "VERSACHWALTIGUNG"  durch eine notorisch menschenrechtsunterdrückende  "Rechtsanwältin"  und durch skandalös amtsmißbrauchende RichterInnen. 

                  Mit besonderer Nachdrücklichkeit fasse ich nochmals meine Vorwürfe zusammen in aller Öffentlichkeit:

1.   Totale  BILDUNGS  -  VERWEIGERUNG   durch den Heimträger : mein Sohn wird nach wie vor krampfhaft & verbissen  von jeder Nachschulungsmöglichkeit ferngehalten, obwohl er so gerne den Pflichtschulabschluß nachholen möchte  und es dafür auch mittlerweile diverse praktikable Angebote gibt. Allein durch diese skandalöse Bildungsverweigerung wird er in einer sklavereiähnlichen Lage und völlig wehrlos festgenagelt.

2    Totale   ARBEITS  -  VERWEIGERUNG :  stattdessen tagtägliche Nötigung zur behübschenden Zwangsbeschäftigung in der dislozierten "Werkstätte"  mit Sklavenarbeit ohne Lohn, sogar das gesetzlich garantierte und durch Richtlinie des Landes Salzburg genau geregelte "Taschengeld"  verschwindet spurlos in dunklen Kanälen  Laut Artikel 27 der BRK  hat jedoch jeder Behinderte Rechtsanspruch auf echte Arbeit und auf gerechten Lohn, bei Bedarf eben mit einer intensiven Einzel - Assistenz am Arbeitsplatz,  was für Wolfgang jederzeit ermöglicht werden könnte.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102320/NOR40102320.pdf

3.    MEDIZINISCHE   ZWANGSBEHANDLUNG  ohne  Einwilligung  meines Sohnes  durch hochdosierte Psychopharmaka , was ebenfalls einen gerichtlich strafbaren Tatbestand nach dem § 110   StGB darstellt  Die gesetzlich garantierte freie Arztwahl wird generell verweigert.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029653/NOR12029653.pdf 

4.    Permanente tagtägliche  Gängelung,  Domestizierung, Instrumentalisierung ,  Manipulierung und Konditionierung  durch die  süchtig & abhängig machenden   NIKOTIN  -  DROGEN:   mein Sohn ist mittlerweile hochgradig nikotinabhängig  gemacht worden  ( ICD - 10 : F 17)  und zeigt bereits massive  COPD - Lungenschäden  und schwerste Entzugserscheinungen  bei auch nur kurzfristiger  Enthaltsamkeit  vom Tschick - Dreck ! Statt Hilfe zur Entwöhnung  zu bekommen wird er vom Heimträger immer tiefer in diese tödliche Sucht hineingetrieben, auch durch das fatale Vorbild ständig rauchender BetreuerInnen !

ww.icd-code.de/icd/code/F17.2.html 


5.    Permanente   NEGATIVE   BEEINFLUSSUNG   GEGEN   die   eigene   FAMILIE  seit vielen Jahren, ständig werden die eigene Mutter, der Bruder und die anderen Verwandten und auch Freunde miesgemacht, verleumdet und verunglimpft. Es wurde durch mehrere Jahre hindurch massiv versucht, jedwede Bindung des Wolfgang an seine Familie nachhaltig zu zerstören.  Dafür gibt es mehr als genug Beweise.

6.    Totale   ENTEIGNUNG :  sein monatliches Einkommen  (Halbwaisenrente, Ausgleichszulage, erhöhte Familienbeihilfe,  Pflegegeld  und auch das Taschengeld)   wird  sowohl von der  "Sachwalterin"  als auch vom Heimträger vorneweg konfisziert, in dunkle Kanäle verschoben, in illegalen Zwangszessionen an die Landesregierung abgetreten etc.   Das auf Sparbüchern angesammelte  Vermögen wird blockiert, anstatt es einzusetzen  für eine Persönliche  Einzel - Assistenz  nach allen verbindlichen Vorgaben der BRK. Wolfgang bekommt diesbezüglich nicht die geringste Information, es wurde ihm nie auch nur ansatzweise der Umgang mit Geld beigebracht. Erkennbarerweise wird mit diesem System der lebenslangen  Vertrottelung und Verblödung  ein Mensch nie fähig zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben.

7.    TOTALVERSAGEN   der   FACHBEHÖRDLICHEN   AUFSICHT   durch die Landesregierung Salzburg:  weder gibt es wie in den anderen Bundesländern  verbindliche  und transparente  Richtlinien und Leistungskataloge noch irgendeine unabhängige Beschwerdemöglichkeit .  Seit 1993  warten wir vergeblich auf die einfachgesetzliche Umsetzung  der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Vorsorge des Bundes und  der 9 Länder für die pflegebedürftigen Personen,  BGbl. 866  sowie LGBl. Salzburg Nr.14/1994 in das  Behindertenrecht, so wie das längst geschehen ist für die Seniorenpflege durch das Pflegegesetz von 2000. 

w.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf


8.    TOTALVERSAGEN   der   PFLEGSCHAFTSGERICHTLICHEN   AUFSICHT :  sämtliche P - Richter bis hinauf zu den  Senaten des OGH sind total blind & taub bezüglich dieser himmelschreienden Miß - Stände   Sämtliche Beschwerden werden als  "unzulässig"  zurückgewiesen. Die  "Heilige  Kuh "  LHÖ  darf in keiner Weise  angetastet werden. Man ist überhaupt nicht gewillt, der Wahrheit in die Augen zu schauen  diesbezüglich.

9.    TOTALVERSAGEN   von   "VERTRETUNGSNETZ"   sowie sämtlicher sonstiger Vereine nach § 1 VSPBG  auf allen Ebenen:  sie sind längst schon verkommen zu geschützten Werkstätten (mit 100 % iger Finanzierung durch den Staat !)  für diverse Sozialgschaftler und Wichtigtuer.  Insbesondere die sogenannten  "Bewohnervertreter"  lassen sich von diesem System mißbrauchen als  Behübschungsorgane und als Feigenblättchen, indem sie eher peripheren sogenannten "Freiheitsbeschränkungen"  nachspüren, während sie total blind sind und taub ( sein müssen !!!) bezüglich der erbärmlichen grundsätzlichen Sklavenhalterei  gegenüber mehr als 13.000  schwerbehinderten Autisten etc. in den  "Lebens - Hilfe - Ställen"  und anderen Verwahrungsanstalten dieser Art. ( Siehe Kap VI  NAP des Bundes zur INKLUSION, beschlossen von der Bundesregierung im Juli 2012)

10.    TOTALVERSAGEN      bislang auch der großspurig angekündigten und angepriesenen    BESUCHSKOMMISSIONEN  des im Rahmen der VA  neu aufgestellten  MENSCHENRECHTSBEIRATES   nach dem OPCAT - DFG 2012, BGBl. I/ Nr.1. Obwohl angeblich völlig weisungsfrei , haben auch sie schon mehrere Maulkörbe erhalten bezüglich der hierzulande praktizierten Zwangsverheimung abertausender völlig wehrloser Hascherl in diesen Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalten. Bislang gab es jedenfalls noch keine einzige öffentlich wahrnehmbare Reaktion  dieser Besuchskommissionen auf die von uns schon pünktlich am 1. Juli des Vorjahres erhobenen pauschalen und konkreten Anschuldigungen  über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den Behindertenheimen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf 

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13426 

http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Sachwalterschaftsmissbrauch_und_die_Rolle_der_Behindertenheime&action=edit 


11.    TOTALVERSAGEN   auch sämtlicher   KONSUMENTENSCHUTZ  -  EINRICHTUNGEN, angefangen von der zuständigen Sektion im BMASK,  über die Arbeiterkammer und die konsumentenschutzrechtlichen  Referate in den Landesregierungen , den VKI, den  Nationalrat  Jackie  MAIER etc.Sie alle wollen plötzlich nichts mehr davon wissen, daß auch sämtliche Bewohner in den Behindertenheimen  Konsumenten sind nach  den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im  KSchG.


12.    TOTALVERSAGEN   auch   sämtlicher   BEHINDERTENANWALTSCHAFTEN,  angefangen von der Bundes - Behindertenanwaltschaft  unter Buchinger Erwin, über die ÖAR, den Klagsverband  und sämtlicher Einrichtungen entsprechender Art in den Ländern . sie alle wollen sich nicht beschäftigen mit dieser skandalösen Heimvertragsverweigerung und anderen himmelschreienden Miß-Ständen in den Behindertenheimen 


13.    Bewußte     IRREFÜHRUNG   der gesamten Verwaltung  und auch der Justiz  durch die führenden  LEGISTEN  der Zivilrechtssektion im BMJ  anläßlich der Einführung des Heimvertragsgesetzes 2004. Ihnen ist  es sogar gelungen, mehrere zivilrechtliche Senate des OGH  unmerklich auf ein völlig falsches Geleise zu leiten durch eine überaus hinterhältige Weichenstellung schon im 366 ME/XXI.GP  und dann erneut in der RV 202/XXII.GP  bezüglich das Heimvertragsgesetz  und seine Anwendung in den  Behindertenheimen. Siehe dazu das gesamte Konvolut Stellungnahmen zum 366 ME/XXI.GP einschließlich des Protokolls der geheimgehaltenen Krisensitzung  am 1.10.2002 im BMJ.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366_36/index.shtml 

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml 


          Über den aktuellen Stand  des Klagsverfahrens auf Herausgabe des Heimvertrages  nach § 27 d Abs. 5 KSchG  und des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG  erfolgen separate Berichte in den kommenden Tagen.


 DER   MAULKORB   WIRD   SOHIN   ALS   UNZUMUTBAR   ZURÜCKGESTELLT  ! 

Die  Rekurswerberin und Mutter des Wolfgang


                                        Renate Költringer
                                        Salzburgerstraße 4
                                        A - 5204  Straßwalchen, Sbg.

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