http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/faschingbrief-aus-dem-bezirksgericht.html
R E K U R S
gemäß § 140/3 Außerstreitgesetz
An das Bezirksgericht Salzburg zur GZ. 2 P 236/04 p - 532 vom 12.2.2013
Sachwalterschaftssache meines Sohnes Wolfgang SCHWARZ, geb. . 4.1971
Vorneweg muß ich in aller Deutlichkeit erneut monieren, daß in diesem Sachwalter - Umbestellungsverfahren nach § 278 ABGB mein Sohn Wolfgang selbst der Antragsteller ist mit voller Parteistellung und nicht ich , wie fälschlich behauptet im angefochtenen Beschluß ! Es wird leider immer wieder versucht, und dies sogar vorrangig von Richtern ( !), diese für das gesamte Verfahren essentielle Grundwahrheit zu leugnen, zu verdrehen, zu unterdrücken etc. Es kann nicht den geringsten Zweifel geben darüber, daß mein 42 - jähriger Sohn Wolfgang die unverzügliche Absetzung der notorisch rechtsbrechenden ( vor allem bezüglich Heimvertragsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz !) "Rechtsanwältin" Dr. Ingeborg HALLER als Sachwalterin und meine offizielle Wiedereinsetzung in diese für ihn so derart wichtige Rechtsposition wünscht (oder sonst jemand anderen aus der eigenen Familie wie schon aktenkundig)
Ständig wird versucht, meinen besonders pflegebefohlenen Sohn selbst mundtot zu machen, ihm alle persönlichen Verfahrensrechte zu verweigern, obwohl die Art.12 und 13 der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO genau das Gegenteil zwingend vorschreiben.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102306/NOR40102306.pdf
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgangs-personliche-rechte-gegenuber.html
Wolfgang hat das unabdingbare Recht, jederzeit die familiäre Unterstützung zu geniessen zur Inanspruchnahme seiner gerichtlichen Verfahrensrechte in allen nun anhängigen 4 Verfahren .
Gemäß Artikel 19 dieser BRK hat mein Sohn Wolfgang insgesamt Anspruch auf vollständige INKLUSION in die "normale" Gesellschaft und Gemeinschaft, insbesondere das Recht auf völlig freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
In schwerster Verletzung dieser international verbindlichen Grundsätze wird mein Sohn nach einer überaus heimtückischen & hinterhältigen Entführung (Freiheitsberaubung nach § 99 StGB !)durch den Heimträger selbst am 17.10.2003 in einer durchaus "sklavereiähnlichen Situation ( § 104 StGB !) angehalten in der bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in A - 5020 Salzburg - Itzling. Tagtäglich ist er massiver Nötigung ausgesetzt ( § 105 StGB !) durch den Heimträger, die aufgezwungenen "Maßnahmen & Programme" mitzumachen, ansonsten Strafe droht in verschiedenster Form und Entzug diverser Vergünstigungen. Somit erweist sich tatsächlich dieser Heimträger, die angebliche "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" als KRIMINELLE ORGANISATION ( § 278 a StGB !) der gefährlichsten Art, obwohl sie sich perfekt zu tarnen versucht als die größte und bedeutendste Wohlfahrtseinrichtung der vollstationären Behindertenhilfe !
Wir werden ihr nun die Maske vollends vom Gesicht reißen und alle Welt wird sehen, was dahintersteckt !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf
Wir haben diesen kriminellen Sachverhalt schon mehrfach auch kriminalpolizeilich angezeigt, leider völlig vergeblich. Wir haben auch die Volksanwaltschaft mehrfach mit massiver Beschwerde eingeschaltet, zuletzt gemäß dem OPCAT - Durchführungsgesetz, BGBl.I /Nr.1/ 2012 : bislang ohne den geringsten Erfolg ! Alle lassen sich täuschen durch die im gesamten Lande in perfekter Strategie aufgestellten potemkinschen Fassaden der "Lebenshilfe" . Es werden nämlich im gesamten Bundesgebiet abertausende geistig behinderte Mitmenschen im Zustand der totalen Entrechtung und Enteignung - natürlich ohne Heimvertrag - in "Lebens - Hilfe - Ställen" und ähnlichen "Gewahrsamseinrichtungen " nach der Diktion von Art. 4 OPCAT wie die Tiere "gehalten". Dies ist seit Jahrzehnten allgemein bekannt und doch wird nach wie vor kein einziger Finger gerührt zur Beseitigung dieses Systems der Separation, Segregation, Diskriminierung und Stigmatisierung, wie dies in Schweden längst vollzogen worden ist. Dort ist es schon seit über 10 Jahren unter Androhung drakonischer Gerichtsstrafe striktest verboten, derartige Heime zu eröffnen und zu betreiben
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html
Und jetzt will mich das Bezirksgericht Salzburg bezüglich dieser hochkriminellen Miß - Stände MUNDTOT MACHEN und mir als MATER DOLOROSA einen MAULKORB UMHÄNGEN. Ganz im Gegenteil werde ich den gesamten Leidensweg meines Sohnes sowohl im Internet als auch in Buchform in der notwendigen Ausführlichkeit & Klarheit veröffentlichen. Dies dient seinem vielbemühten W O H L E sicherlich weit mehr als die bis an sein Lebensende fortgesetzte Sklavenhalterei im "Lebens - Hilfe - Stall" samt familienfremder "VERSACHWALTIGUNG" durch eine notorisch menschenrechtsunterdrückende "Rechtsanwältin" und durch skandalös amtsmißbrauchende RichterInnen.
Mit besonderer Nachdrücklichkeit fasse ich nochmals meine Vorwürfe zusammen in aller Öffentlichkeit:
1. Totale BILDUNGS - VERWEIGERUNG durch den Heimträger : mein Sohn wird nach wie vor krampfhaft & verbissen von jeder Nachschulungsmöglichkeit ferngehalten, obwohl er so gerne den Pflichtschulabschluß nachholen möchte und es dafür auch mittlerweile diverse praktikable Angebote gibt. Allein durch diese skandalöse Bildungsverweigerung wird er in einer sklavereiähnlichen Lage und völlig wehrlos festgenagelt.
2 Totale ARBEITS - VERWEIGERUNG : stattdessen tagtägliche Nötigung zur behübschenden Zwangsbeschäftigung in der dislozierten "Werkstätte" mit Sklavenarbeit ohne Lohn, sogar das gesetzlich garantierte und durch Richtlinie des Landes Salzburg genau geregelte "Taschengeld" verschwindet spurlos in dunklen Kanälen Laut Artikel 27 der BRK hat jedoch jeder Behinderte Rechtsanspruch auf echte Arbeit und auf gerechten Lohn, bei Bedarf eben mit einer intensiven Einzel - Assistenz am Arbeitsplatz, was für Wolfgang jederzeit ermöglicht werden könnte.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102320/NOR40102320.pdf
3. MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG ohne Einwilligung meines Sohnes durch hochdosierte Psychopharmaka , was ebenfalls einen gerichtlich strafbaren Tatbestand nach dem § 110 StGB darstellt Die gesetzlich garantierte freie Arztwahl wird generell verweigert.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029653/NOR12029653.pdf
4. Permanente tagtägliche Gängelung, Domestizierung, Instrumentalisierung , Manipulierung und Konditionierung durch die süchtig & abhängig machenden NIKOTIN - DROGEN: mein Sohn ist mittlerweile hochgradig nikotinabhängig gemacht worden ( ICD - 10 : F 17) und zeigt bereits massive COPD - Lungenschäden und schwerste Entzugserscheinungen bei auch nur kurzfristiger Enthaltsamkeit vom Tschick - Dreck ! Statt Hilfe zur Entwöhnung zu bekommen wird er vom Heimträger immer tiefer in diese tödliche Sucht hineingetrieben, auch durch das fatale Vorbild ständig rauchender BetreuerInnen !
ww.icd-code.de/icd/code/F17.2.html
5. Permanente NEGATIVE BEEINFLUSSUNG GEGEN die eigene FAMILIE seit vielen Jahren, ständig werden die eigene Mutter, der Bruder und die anderen Verwandten und auch Freunde miesgemacht, verleumdet und verunglimpft. Es wurde durch mehrere Jahre hindurch massiv versucht, jedwede Bindung des Wolfgang an seine Familie nachhaltig zu zerstören. Dafür gibt es mehr als genug Beweise.
6. Totale ENTEIGNUNG : sein monatliches Einkommen (Halbwaisenrente, Ausgleichszulage, erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld und auch das Taschengeld) wird sowohl von der "Sachwalterin" als auch vom Heimträger vorneweg konfisziert, in dunkle Kanäle verschoben, in illegalen Zwangszessionen an die Landesregierung abgetreten etc. Das auf Sparbüchern angesammelte Vermögen wird blockiert, anstatt es einzusetzen für eine Persönliche Einzel - Assistenz nach allen verbindlichen Vorgaben der BRK. Wolfgang bekommt diesbezüglich nicht die geringste Information, es wurde ihm nie auch nur ansatzweise der Umgang mit Geld beigebracht. Erkennbarerweise wird mit diesem System der lebenslangen Vertrottelung und Verblödung ein Mensch nie fähig zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben.
7. TOTALVERSAGEN der FACHBEHÖRDLICHEN AUFSICHT durch die Landesregierung Salzburg: weder gibt es wie in den anderen Bundesländern verbindliche und transparente Richtlinien und Leistungskataloge noch irgendeine unabhängige Beschwerdemöglichkeit . Seit 1993 warten wir vergeblich auf die einfachgesetzliche Umsetzung der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Vorsorge des Bundes und der 9 Länder für die pflegebedürftigen Personen, BGbl. 866 sowie LGBl. Salzburg Nr.14/1994 in das Behindertenrecht, so wie das längst geschehen ist für die Seniorenpflege durch das Pflegegesetz von 2000.
w.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf
8. TOTALVERSAGEN der PFLEGSCHAFTSGERICHTLICHEN AUFSICHT : sämtliche P - Richter bis hinauf zu den Senaten des OGH sind total blind & taub bezüglich dieser himmelschreienden Miß - Stände Sämtliche Beschwerden werden als "unzulässig" zurückgewiesen. Die "Heilige Kuh " LHÖ darf in keiner Weise angetastet werden. Man ist überhaupt nicht gewillt, der Wahrheit in die Augen zu schauen diesbezüglich.
9. TOTALVERSAGEN von "VERTRETUNGSNETZ" sowie sämtlicher sonstiger Vereine nach § 1 VSPBG auf allen Ebenen: sie sind längst schon verkommen zu geschützten Werkstätten (mit 100 % iger Finanzierung durch den Staat !) für diverse Sozialgschaftler und Wichtigtuer. Insbesondere die sogenannten "Bewohnervertreter" lassen sich von diesem System mißbrauchen als Behübschungsorgane und als Feigenblättchen, indem sie eher peripheren sogenannten "Freiheitsbeschränkungen" nachspüren, während sie total blind sind und taub ( sein müssen !!!) bezüglich der erbärmlichen grundsätzlichen Sklavenhalterei gegenüber mehr als 13.000 schwerbehinderten Autisten etc. in den "Lebens - Hilfe - Ställen" und anderen Verwahrungsanstalten dieser Art. ( Siehe Kap VI NAP des Bundes zur INKLUSION, beschlossen von der Bundesregierung im Juli 2012)
10. TOTALVERSAGEN bislang auch der großspurig angekündigten und angepriesenen BESUCHSKOMMISSIONEN des im Rahmen der VA neu aufgestellten MENSCHENRECHTSBEIRATES nach dem OPCAT - DFG 2012, BGBl. I/ Nr.1. Obwohl angeblich völlig weisungsfrei , haben auch sie schon mehrere Maulkörbe erhalten bezüglich der hierzulande praktizierten Zwangsverheimung abertausender völlig wehrloser Hascherl in diesen Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalten. Bislang gab es jedenfalls noch keine einzige öffentlich wahrnehmbare Reaktion dieser Besuchskommissionen auf die von uns schon pünktlich am 1. Juli des Vorjahres erhobenen pauschalen und konkreten Anschuldigungen über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den Behindertenheimen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf
http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13426
http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Sachwalterschaftsmissbrauch_und_die_Rolle_der_Behindertenheime&action=edit
11. TOTALVERSAGEN auch sämtlicher KONSUMENTENSCHUTZ - EINRICHTUNGEN, angefangen von der zuständigen Sektion im BMASK, über die Arbeiterkammer und die konsumentenschutzrechtlichen Referate in den Landesregierungen , den VKI, den Nationalrat Jackie MAIER etc.Sie alle wollen plötzlich nichts mehr davon wissen, daß auch sämtliche Bewohner in den Behindertenheimen Konsumenten sind nach den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im KSchG.
12. TOTALVERSAGEN auch sämtlicher BEHINDERTENANWALTSCHAFTEN, angefangen von der Bundes - Behindertenanwaltschaft unter Buchinger Erwin, über die ÖAR, den Klagsverband und sämtlicher Einrichtungen entsprechender Art in den Ländern . sie alle wollen sich nicht beschäftigen mit dieser skandalösen Heimvertragsverweigerung und anderen himmelschreienden Miß-Ständen in den Behindertenheimen
13. Bewußte IRREFÜHRUNG der gesamten Verwaltung und auch der Justiz durch die führenden LEGISTEN der Zivilrechtssektion im BMJ anläßlich der Einführung des Heimvertragsgesetzes 2004. Ihnen ist es sogar gelungen, mehrere zivilrechtliche Senate des OGH unmerklich auf ein völlig falsches Geleise zu leiten durch eine überaus hinterhältige Weichenstellung schon im 366 ME/XXI.GP und dann erneut in der RV 202/XXII.GP bezüglich das Heimvertragsgesetz und seine Anwendung in den Behindertenheimen. Siehe dazu das gesamte Konvolut Stellungnahmen zum 366 ME/XXI.GP einschließlich des Protokolls der geheimgehaltenen Krisensitzung am 1.10.2002 im BMJ.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366_36/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml
Über den aktuellen Stand des Klagsverfahrens auf Herausgabe des Heimvertrages nach § 27 d Abs. 5 KSchG und des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG erfolgen separate Berichte in den kommenden Tagen.
DER MAULKORB WIRD SOHIN ALS UNZUMUTBAR ZURÜCKGESTELLT !
Die Rekurswerberin und Mutter des Wolfgang
Renate Költringer
Salzburgerstraße 4
A - 5204 Straßwalchen, Sbg.
R E K U R S
gemäß § 140/3 Außerstreitgesetz
An das Bezirksgericht Salzburg zur GZ. 2 P 236/04 p - 532 vom 12.2.2013
Sachwalterschaftssache meines Sohnes Wolfgang SCHWARZ, geb. . 4.1971
Vorneweg muß ich in aller Deutlichkeit erneut monieren, daß in diesem Sachwalter - Umbestellungsverfahren nach § 278 ABGB mein Sohn Wolfgang selbst der Antragsteller ist mit voller Parteistellung und nicht ich , wie fälschlich behauptet im angefochtenen Beschluß ! Es wird leider immer wieder versucht, und dies sogar vorrangig von Richtern ( !), diese für das gesamte Verfahren essentielle Grundwahrheit zu leugnen, zu verdrehen, zu unterdrücken etc. Es kann nicht den geringsten Zweifel geben darüber, daß mein 42 - jähriger Sohn Wolfgang die unverzügliche Absetzung der notorisch rechtsbrechenden ( vor allem bezüglich Heimvertragsgesetz und Heimaufenthaltsgesetz !) "Rechtsanwältin" Dr. Ingeborg HALLER als Sachwalterin und meine offizielle Wiedereinsetzung in diese für ihn so derart wichtige Rechtsposition wünscht (oder sonst jemand anderen aus der eigenen Familie wie schon aktenkundig)
Ständig wird versucht, meinen besonders pflegebefohlenen Sohn selbst mundtot zu machen, ihm alle persönlichen Verfahrensrechte zu verweigern, obwohl die Art.12 und 13 der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO genau das Gegenteil zwingend vorschreiben.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102306/NOR40102306.pdf
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgangs-personliche-rechte-gegenuber.html
Wolfgang hat das unabdingbare Recht, jederzeit die familiäre Unterstützung zu geniessen zur Inanspruchnahme seiner gerichtlichen Verfahrensrechte in allen nun anhängigen 4 Verfahren .
Gemäß Artikel 19 dieser BRK hat mein Sohn Wolfgang insgesamt Anspruch auf vollständige INKLUSION in die "normale" Gesellschaft und Gemeinschaft, insbesondere das Recht auf völlig freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
In schwerster Verletzung dieser international verbindlichen Grundsätze wird mein Sohn nach einer überaus heimtückischen & hinterhältigen Entführung (Freiheitsberaubung nach § 99 StGB !)durch den Heimträger selbst am 17.10.2003 in einer durchaus "sklavereiähnlichen Situation ( § 104 StGB !) angehalten in der bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in A - 5020 Salzburg - Itzling. Tagtäglich ist er massiver Nötigung ausgesetzt ( § 105 StGB !) durch den Heimträger, die aufgezwungenen "Maßnahmen & Programme" mitzumachen, ansonsten Strafe droht in verschiedenster Form und Entzug diverser Vergünstigungen. Somit erweist sich tatsächlich dieser Heimträger, die angebliche "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" als KRIMINELLE ORGANISATION ( § 278 a StGB !) der gefährlichsten Art, obwohl sie sich perfekt zu tarnen versucht als die größte und bedeutendste Wohlfahrtseinrichtung der vollstationären Behindertenhilfe !
Wir werden ihr nun die Maske vollends vom Gesicht reißen und alle Welt wird sehen, was dahintersteckt !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf
Wir haben diesen kriminellen Sachverhalt schon mehrfach auch kriminalpolizeilich angezeigt, leider völlig vergeblich. Wir haben auch die Volksanwaltschaft mehrfach mit massiver Beschwerde eingeschaltet, zuletzt gemäß dem OPCAT - Durchführungsgesetz, BGBl.I /Nr.1/ 2012 : bislang ohne den geringsten Erfolg ! Alle lassen sich täuschen durch die im gesamten Lande in perfekter Strategie aufgestellten potemkinschen Fassaden der "Lebenshilfe" . Es werden nämlich im gesamten Bundesgebiet abertausende geistig behinderte Mitmenschen im Zustand der totalen Entrechtung und Enteignung - natürlich ohne Heimvertrag - in "Lebens - Hilfe - Ställen" und ähnlichen "Gewahrsamseinrichtungen " nach der Diktion von Art. 4 OPCAT wie die Tiere "gehalten". Dies ist seit Jahrzehnten allgemein bekannt und doch wird nach wie vor kein einziger Finger gerührt zur Beseitigung dieses Systems der Separation, Segregation, Diskriminierung und Stigmatisierung, wie dies in Schweden längst vollzogen worden ist. Dort ist es schon seit über 10 Jahren unter Androhung drakonischer Gerichtsstrafe striktest verboten, derartige Heime zu eröffnen und zu betreiben
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html
Und jetzt will mich das Bezirksgericht Salzburg bezüglich dieser hochkriminellen Miß - Stände MUNDTOT MACHEN und mir als MATER DOLOROSA einen MAULKORB UMHÄNGEN. Ganz im Gegenteil werde ich den gesamten Leidensweg meines Sohnes sowohl im Internet als auch in Buchform in der notwendigen Ausführlichkeit & Klarheit veröffentlichen. Dies dient seinem vielbemühten W O H L E sicherlich weit mehr als die bis an sein Lebensende fortgesetzte Sklavenhalterei im "Lebens - Hilfe - Stall" samt familienfremder "VERSACHWALTIGUNG" durch eine notorisch menschenrechtsunterdrückende "Rechtsanwältin" und durch skandalös amtsmißbrauchende RichterInnen.
Mit besonderer Nachdrücklichkeit fasse ich nochmals meine Vorwürfe zusammen in aller Öffentlichkeit:
1. Totale BILDUNGS - VERWEIGERUNG durch den Heimträger : mein Sohn wird nach wie vor krampfhaft & verbissen von jeder Nachschulungsmöglichkeit ferngehalten, obwohl er so gerne den Pflichtschulabschluß nachholen möchte und es dafür auch mittlerweile diverse praktikable Angebote gibt. Allein durch diese skandalöse Bildungsverweigerung wird er in einer sklavereiähnlichen Lage und völlig wehrlos festgenagelt.
2 Totale ARBEITS - VERWEIGERUNG : stattdessen tagtägliche Nötigung zur behübschenden Zwangsbeschäftigung in der dislozierten "Werkstätte" mit Sklavenarbeit ohne Lohn, sogar das gesetzlich garantierte und durch Richtlinie des Landes Salzburg genau geregelte "Taschengeld" verschwindet spurlos in dunklen Kanälen Laut Artikel 27 der BRK hat jedoch jeder Behinderte Rechtsanspruch auf echte Arbeit und auf gerechten Lohn, bei Bedarf eben mit einer intensiven Einzel - Assistenz am Arbeitsplatz, was für Wolfgang jederzeit ermöglicht werden könnte.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102320/NOR40102320.pdf
3. MEDIZINISCHE ZWANGSBEHANDLUNG ohne Einwilligung meines Sohnes durch hochdosierte Psychopharmaka , was ebenfalls einen gerichtlich strafbaren Tatbestand nach dem § 110 StGB darstellt Die gesetzlich garantierte freie Arztwahl wird generell verweigert.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029653/NOR12029653.pdf
4. Permanente tagtägliche Gängelung, Domestizierung, Instrumentalisierung , Manipulierung und Konditionierung durch die süchtig & abhängig machenden NIKOTIN - DROGEN: mein Sohn ist mittlerweile hochgradig nikotinabhängig gemacht worden ( ICD - 10 : F 17) und zeigt bereits massive COPD - Lungenschäden und schwerste Entzugserscheinungen bei auch nur kurzfristiger Enthaltsamkeit vom Tschick - Dreck ! Statt Hilfe zur Entwöhnung zu bekommen wird er vom Heimträger immer tiefer in diese tödliche Sucht hineingetrieben, auch durch das fatale Vorbild ständig rauchender BetreuerInnen !
ww.icd-code.de/icd/code/F17.2.html
5. Permanente NEGATIVE BEEINFLUSSUNG GEGEN die eigene FAMILIE seit vielen Jahren, ständig werden die eigene Mutter, der Bruder und die anderen Verwandten und auch Freunde miesgemacht, verleumdet und verunglimpft. Es wurde durch mehrere Jahre hindurch massiv versucht, jedwede Bindung des Wolfgang an seine Familie nachhaltig zu zerstören. Dafür gibt es mehr als genug Beweise.
6. Totale ENTEIGNUNG : sein monatliches Einkommen (Halbwaisenrente, Ausgleichszulage, erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld und auch das Taschengeld) wird sowohl von der "Sachwalterin" als auch vom Heimträger vorneweg konfisziert, in dunkle Kanäle verschoben, in illegalen Zwangszessionen an die Landesregierung abgetreten etc. Das auf Sparbüchern angesammelte Vermögen wird blockiert, anstatt es einzusetzen für eine Persönliche Einzel - Assistenz nach allen verbindlichen Vorgaben der BRK. Wolfgang bekommt diesbezüglich nicht die geringste Information, es wurde ihm nie auch nur ansatzweise der Umgang mit Geld beigebracht. Erkennbarerweise wird mit diesem System der lebenslangen Vertrottelung und Verblödung ein Mensch nie fähig zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben.
7. TOTALVERSAGEN der FACHBEHÖRDLICHEN AUFSICHT durch die Landesregierung Salzburg: weder gibt es wie in den anderen Bundesländern verbindliche und transparente Richtlinien und Leistungskataloge noch irgendeine unabhängige Beschwerdemöglichkeit . Seit 1993 warten wir vergeblich auf die einfachgesetzliche Umsetzung der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Vorsorge des Bundes und der 9 Länder für die pflegebedürftigen Personen, BGbl. 866 sowie LGBl. Salzburg Nr.14/1994 in das Behindertenrecht, so wie das längst geschehen ist für die Seniorenpflege durch das Pflegegesetz von 2000.
w.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf
8. TOTALVERSAGEN der PFLEGSCHAFTSGERICHTLICHEN AUFSICHT : sämtliche P - Richter bis hinauf zu den Senaten des OGH sind total blind & taub bezüglich dieser himmelschreienden Miß - Stände Sämtliche Beschwerden werden als "unzulässig" zurückgewiesen. Die "Heilige Kuh " LHÖ darf in keiner Weise angetastet werden. Man ist überhaupt nicht gewillt, der Wahrheit in die Augen zu schauen diesbezüglich.
9. TOTALVERSAGEN von "VERTRETUNGSNETZ" sowie sämtlicher sonstiger Vereine nach § 1 VSPBG auf allen Ebenen: sie sind längst schon verkommen zu geschützten Werkstätten (mit 100 % iger Finanzierung durch den Staat !) für diverse Sozialgschaftler und Wichtigtuer. Insbesondere die sogenannten "Bewohnervertreter" lassen sich von diesem System mißbrauchen als Behübschungsorgane und als Feigenblättchen, indem sie eher peripheren sogenannten "Freiheitsbeschränkungen" nachspüren, während sie total blind sind und taub ( sein müssen !!!) bezüglich der erbärmlichen grundsätzlichen Sklavenhalterei gegenüber mehr als 13.000 schwerbehinderten Autisten etc. in den "Lebens - Hilfe - Ställen" und anderen Verwahrungsanstalten dieser Art. ( Siehe Kap VI NAP des Bundes zur INKLUSION, beschlossen von der Bundesregierung im Juli 2012)
10. TOTALVERSAGEN bislang auch der großspurig angekündigten und angepriesenen BESUCHSKOMMISSIONEN des im Rahmen der VA neu aufgestellten MENSCHENRECHTSBEIRATES nach dem OPCAT - DFG 2012, BGBl. I/ Nr.1. Obwohl angeblich völlig weisungsfrei , haben auch sie schon mehrere Maulkörbe erhalten bezüglich der hierzulande praktizierten Zwangsverheimung abertausender völlig wehrloser Hascherl in diesen Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalten. Bislang gab es jedenfalls noch keine einzige öffentlich wahrnehmbare Reaktion dieser Besuchskommissionen auf die von uns schon pünktlich am 1. Juli des Vorjahres erhobenen pauschalen und konkreten Anschuldigungen über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den Behindertenheimen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf
http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13426
http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Sachwalterschaftsmissbrauch_und_die_Rolle_der_Behindertenheime&action=edit
11. TOTALVERSAGEN auch sämtlicher KONSUMENTENSCHUTZ - EINRICHTUNGEN, angefangen von der zuständigen Sektion im BMASK, über die Arbeiterkammer und die konsumentenschutzrechtlichen Referate in den Landesregierungen , den VKI, den Nationalrat Jackie MAIER etc.Sie alle wollen plötzlich nichts mehr davon wissen, daß auch sämtliche Bewohner in den Behindertenheimen Konsumenten sind nach den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im KSchG.
12. TOTALVERSAGEN auch sämtlicher BEHINDERTENANWALTSCHAFTEN, angefangen von der Bundes - Behindertenanwaltschaft unter Buchinger Erwin, über die ÖAR, den Klagsverband und sämtlicher Einrichtungen entsprechender Art in den Ländern . sie alle wollen sich nicht beschäftigen mit dieser skandalösen Heimvertragsverweigerung und anderen himmelschreienden Miß-Ständen in den Behindertenheimen
13. Bewußte IRREFÜHRUNG der gesamten Verwaltung und auch der Justiz durch die führenden LEGISTEN der Zivilrechtssektion im BMJ anläßlich der Einführung des Heimvertragsgesetzes 2004. Ihnen ist es sogar gelungen, mehrere zivilrechtliche Senate des OGH unmerklich auf ein völlig falsches Geleise zu leiten durch eine überaus hinterhältige Weichenstellung schon im 366 ME/XXI.GP und dann erneut in der RV 202/XXII.GP bezüglich das Heimvertragsgesetz und seine Anwendung in den Behindertenheimen. Siehe dazu das gesamte Konvolut Stellungnahmen zum 366 ME/XXI.GP einschließlich des Protokolls der geheimgehaltenen Krisensitzung am 1.10.2002 im BMJ.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366_36/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml
Über den aktuellen Stand des Klagsverfahrens auf Herausgabe des Heimvertrages nach § 27 d Abs. 5 KSchG und des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG erfolgen separate Berichte in den kommenden Tagen.
DER MAULKORB WIRD SOHIN ALS UNZUMUTBAR ZURÜCKGESTELLT !
Die Rekurswerberin und Mutter des Wolfgang
Renate Költringer
Salzburgerstraße 4
A - 5204 Straßwalchen, Sbg.
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